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Ab 01.01.2010 gelten neue Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte für erhaltene Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat, ändern sich vom 01.01.2010 für Frühstück von 1,53 € auf 1,57 € und für Mittag- oder Abendessen von 2,73 € auf 2,80 €.

Pauschbeträge für Auslandsreisen ändern sich teilweise zum 01.01.2009

Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen ändern sich für bestimmte Länder zum 01.01.2009. Die vollständige Liste mit den neuen Beträgen ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen(www.bundesfinanzministerium.de) erhältlich.

Definition von Reisekosten ab dem 01.01.2008

Bisher musste beim Abrechnen von Reisekosten zwischen einer Dienst- bzw. Geschäftsreise, einer Einsatzwechseltätigkeit (z.B. im Baugewerbe) oder einer Fahrtätigkeit unterschieden werden. Mit dem 01.01.2008 entfällt diese Differenzierung zugunsten einer einheitlichen beruflich bedingten Auswärtstätigkeit.

Änderungen bei der Drei-Monatsregel ab 01.01.2008

Die bei einer beruflich bedingten vorübergehenden Auswärtstätigkeit anfallenden Fahrtkosten werden jetzt auch über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus als Reisekosten behandelt. Wogegen die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand auch weiterhin bei derselben Auswärtstätigkeit nur für die ersten drei Monate in Anspruch genommen werden.
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30-km-Grenze bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten entfällt zum 01.01.2008

Bisher war für Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten der Ersatz der Fahrtkosten nur steuerfrei, wenn mindestens eine der Einsatzstellen mehr als 30 km von der Wohnung entfernt war. Diese Grenze entfällt ab 01.01.2008. Damit können Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten die Fahrtkosten bei ihren Auswärtstätigkeiten zeitlich unbegrenzt und bereits ab dem ersten Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

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